Export
Im Handel mit Drittländern, also Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, sind Besonderheiten zu beachten. Diese Besonderheiten stellen nur dann ein Hindernis dar, wenn sie im Vorfeld des Geschäfts nicht berücksichtigt werden. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für den Export unserer Produkte.
Lieferantenerklärung
ist ein Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware. Sie wird vom Exporteur als Nachweis für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises benötigt. Ein solcher Nachweis kann die Gewährung von Präferenzzollsätzen, für Waren aus Staaten und Staatengruppen, die über ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft verfügen, ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Ausstellung einer Lieferantenerklärung ist die seit 1. Mai 2016 gültige Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447.
EG-Dual-Use-Verordnung
meint die prinzipielle Verwendbarkeit eines Wirtschaftsgutes (z.B. einer Maschine, aber auch Software und Technologie) sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken. Der militärische Zweck schließt auch alle Waren ein, die sowohl für nichtexplosive Zwecke als auch für jedwede Form der Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können.
Unsere Artikel:
- Typ N, Warentarifnummer: 8483608090
Ursprungsland: Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union (Deutschland - Baden-Württemberg), EEC / EU (DE-BW)
- Typ S, Warentarifnummer: 8483608090
Ursprungsland: Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union (Deutschland - Baden-Württemberg), EEC / EU (DE-BW)
- Maulschlüssel, Warentarifnummer: 82041100
Ursprungsland: Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union (Deutschland), EEC / EU (DE)
wurden anhand der EG-Dual-Use-Verordnung nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und sind nicht als Waren mit doppeltem Verwendungszweck eingestuft. Kennzeichnung: Y901
Konfliktmineralien
Der Dodd-Frank-Act bezieht sich auf Konfliktmineralien. Das sind nach dem US-Gesetz Tantal, Zinn, Gold, Wolfram und deren Derivate, abgebaut im Konfliktgebiet der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land. Der Dodd-Frank-Act zielt darauf ab, den Handel mit diesen Substanzen, welche aus diesen Konfliktgebieten stammen, einzuschränken bzw. zu unterbinden. In den von der Firma NWT angebotenen Produkten sind, nach unserem derzeitigen Kenntnisstand, keine Mineralien enthalten, die aus Konfliktregionen stammen.